Hat der Netzer immer Netz?

“Immer Netz hat der Netzer…”! Ob dieser Werbeslogan eines Mobilfunkanbieters von den mit der Werbung angesprochenen Verkehr als Garantie für eine perfektes Mobilfunknetz verstanden wird, hatte jüngst das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zweier Konkurrenten in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu entscheiden.
Werbung mit “SMS-Flatrate” wettbewerbswidrig?

Die Werbung mit einer „Flatrate“ ist regelmäßig Gegenstand von Beschwerden an die Wettbewerbszentrale. Vorliegend hatte sich das Landgericht Kiel mit der Frage zu beschäftigen, ob mit einer “SMS-Flat” geworben werden darf, wenn die die Anzahl der kostenfreien SMS mengenmäßig begrenzt ist.