Hat der Netzer immer Netz?

“Immer Netz hat der Netzer…”! Ob dieser Werbeslogan eines Mobilfunkanbieters von den mit der Werbung angesprochenen Verkehr als Garantie für eine perfektes Mobilfunknetz verstanden wird, hatte jüngst das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zweier Konkurrenten in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu entscheiden.