Haftung des Partnerprogramm-Betreibers für Metatags der Affiliates

Der Einsatz eines Partnerprogramms für das eigene Internetangebot verpflichtet zur vertraglichen Sicherstellung, dass der Werbepartner (Affiliate) keine Namen von Mitbewerbern in Metatags verwendet. Im Falle von Beanstandungen genügt die bloße Aufforderung des Werbepartners, zu bestätigen, dass die Markenverletzung abgestellt ist, zur Vermeidung der eigenen Störerhaftung nicht.

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