ProSiebenSat1 kann Werbeblocker nicht verhindern!

Ist der Einsatz und Vertrieb einer Werbeblocker-Software wettbewerbswidrig und verstößt als urheberrechtliche Verwertungshandlung gegen das Hausrecht eines TV-Senders? Dieser Rechtsauffassung war das Medienunternehmen ProSiebenSat1 Media AG und strengte eine Unterlassungsklage gegen das Software Unternehmen Eyeo GmbH an.