“Deutsches Unternehmen”: Wettbewerbsverstoß bei Auslandsfertigung

Das OLG Frankfurt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Werbung “Deutsches Unternehmen – wir bürgen für die Qualität der von uns hergestellten Module” einen Wettbewerbsverstoß begründet, wenn die wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland erfolgen.
Zusatz “Germany” irreführend bei Waren aus China

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob es sich bei Produkten, die mit dem Zusatzbegriff “Germany” versehen sind um eine wettbewerbswidrige Irreführung handelt, wenn die Produkte tatsächlich im Ausland hergestellt werden.
Kondome “Made in Germany”?

Darf ein Hersteller für sein Produkt mit dem Qualitätssiegel “Made in Germany” werben, wenn nur ein Teil der Herstellschritte in Deutschland durchgeführt werden oder stellt dies eine wettbewerbswidrige Irreführung des Verkehrs dar? Der Bundesgerichtshof hatte in letzter Instanz diesen Streit zweier Kondomhersteller zu entscheiden.
“Deutsche Markenkondome” aus dem Ausland?

Werbung für Kondome mit den Aussagen “made in germany“, “deutsche Markenware“ oder “deutsche Markenkondome“ ist nach aktueller Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm irreführend, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland stattgefunden haben.
Werbeaussage “Made in Germany” bei Herstellung in China?

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte die Rechtsfrage zu entscheiden, ob ein Hersteller von Industrieprodukten, welcher die vertriebene Ware zum Teil in China herstellen lässt, seine Produkte mit dem Herkunftshinweis „Made in Germany“ bewerben darf.