Marken “RABE” und “RACE” trotz gleicher Vokalfolge nicht verwechselbar

Das Bundespatentgericht hat mit Beschluss vom 29.01.2013 entschieden, dass die Marken „RABE“ und „RACE“ trotz identischer Vokalfolge nicht verwechslungsfähig sind und daher eine Koexistenz möglich ist. Abgerundete Buchstaben sind nach der Auffassung des Gerichts nämlich nur dann ähnlich, wenn Anzahl, Platzierung und Ausrichtung der Rundungen weitgehend übereinstimmen.

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