Rücknahme negativer eBay-Bewertung

Jeder eBay-Nutzer freut sich über positive und ärgert sich über negative Bewertungen. Nun hat das Oberlandesgericht München einen eBay-Käufer dazu verurteilt, seine negative Bewertung eines Händlers zurückzunehmen.
Kein Löschungsanspruch gegen Arztbewertungsportal

(Arzt-) Bewertungsportalen wird vielfach eine hohe Anfälligkeit für Missbrauch und nachgesagt, weil die Bewertung weitgehend anonym erfolgen kann. Überdies sehen sich die Bewertungen dem Verdacht ausgesetzt, nicht repräsentativ zu sein, weil tendenziell eher unzufriedene Kunden bzw. Patienten Bewertungen vornehmen, was die Aussagekraft massiv zu Lasten des betroffenen Arztes verzerren kann. Auf Veranlassung eines Arztes hatte […]