Zusätzliche Vergütung für Nutzung von Fotos in E-Paper neben Printausgabe?

Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.07.2010 (I-20 U 235/08) ist für die Nutzung von Lichtbildern in einem E-Paper keine gesonderte Vergütung zu bezahlen, wenn der Fotograf bzw. Lichtbildner bereits die Nutzungsrechte für die Printausgabe eingeräumt hat und die Auflage des E-Papers im Verhältnis zur Printausgabe vergleichsweise gering ist.
Durchsetzung von Bildrechten im Internet

Auch im digitalen Zeitalter sind sich noch nicht alle bewusst, dass auch das geistige Eigentum den Schutz des Gesetzes genießt. Vor allem dann, wenn es um Lichtbilder geht, liegt es für viele nahe, auf vorhandenes und im Internet leicht zugängliches Bildmaterial zurückzugreifen, um die private Internetseite aufzuhübschen oder den eigenen Produktkatalog im Online-Shop oder bei […]
Verkauf gefälschter OEM-Software-Lizenzen

Version einer Standardsoftware keine Fälschung ist. Bei der Berechnung des vom Software-Hersteller zu beanspruchenden Schadensersatzes ist der Marktwert ungebundener OEM-Versionen heranzuziehen, da der OEM-Markt kein illegaler Vertriebsweg ist.