Verwendung von Fotos Dritter kann teuer werden!

Ist man bei der Verwendung von Fotos, die ein Dritter angefertigt hat, verpflichtet die Rechtslage hinsichtlich der Nutzungsrechte zu überprüfen, auch wenn derjenige, der einem die Fotos übergibt versichert, die Nutzungs- und Übertragungsrechte zu haben? Darüber hatte das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden.
EUR 15.000 Streitwert bei Urheberverletzung an Fotos?

Ist eine Streitwertbemessung von EUR 15.000,- für einen Unterlassungsanspruch gegen die unerlaubte Nutzung von drei Lichtbildern im Rahmen eines gewerblichen Internetauftritts zu beanstanden? Diese Frage hatte das Oberlandesgericht München im Rahmen einer Streitwertbeschwerde zu entscheiden.
Drum prüfe wer sich ewig bindet…

…ob er nicht ‘nen besseren Fotografen findet. Der Hochzeitsfotograf hatte nämlich mehrere Bilder einer von ihm fotografierten Hochzeit ungefragt zu werblichen Zwecken auf seiner Internetseite veröffentlicht. Da dies ohne Zustimmung der Brautleute geschehen ist, haben diese den Fotografen auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen. Das Landgericht Hamburg hat der Klage jedenfalls dem […]