“Energy & Vodka” ist zulässige Produktbezeichnung

Was muss man von einem Getränk halten, das “Energy & Vodka” heißt? Geht man davon aus, dass das Getränk positive Nährwerteigenschaften besitzt und eine anregende, stimulierende Wirkung auf den eigenen Organismus hat? Verstößt die Bezeichnung gegen die Health-Claims-Verordnung? Hierzu hat der BGH in seinem am 09.10.2014 verkündeten Urteil Stellung genommen.
Internet Pranger von lebensmittelrechtlichen Verstößen unzulässig!

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Rahmen einer Entscheidung des Einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig die Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet untersagt, da die änderung des Lebensmittelgesetztes (LFGB) gegen Unions- und Verfassungsrecht verstoßen könnte.