Keine Vergütung für datenschutzwidrigen Datenhandel

Kann ein Unternehmen, welches geschäftsmäßig mit Daten handelt, seine Vergütung auch dann verlangen, wenn die Weitergabe der übermittelten Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt? Das Amtsgericht Hagen hatte im Fall von online-Leads hierüber zu entscheiden.