Fotografien von gemeinfreien Werken

Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass auch Fotografien von gemeinfreien Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken regelmäßig urheberrechtlich geschützt sind.

Immendorff-Kopie muss nicht vernichtet werden

Nach aktueller Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss das vermeintliche Immendorff-Gemälde „Ready-Made de l´Histoire dans Café de Flore” nicht vernichtet werden. Auch die Verbreitung des Werkes ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig.

Ist es Kunst oder kann das weg?

Für ein ungeübtes Auge lässt sich diese Frage häufig nur schwer beantworten. So sind auch Werke von Joseph Beuys wiederholt übereifrigen Reinigungskräften zum Opfer gefallen. In den meisten Fällen einigten sich die Parteien.  In einem vergleichbaren Fall hatte nunmehr das Landgericht Heilbronn zu entscheiden.