Unzulässiges Abfangen von Kunden durch Krankenversicherer

Stellt es ein unlauteres Abfangen von Kunden durch Krankenversicherer dar, wenn dieser durch Anbieten einer Vergünstigung den Patienten zu einem Wechsel zu den mit dem Versicherer in einem Netzwerk verbundenen Zahnärzten zu bewegen versucht? Ja, meint das Oberlandesgericht Dresden.