Zugang der Abmahnung beim Adressaten muss nicht nachgewiesen sein

Der Nachweis des Zugangs einer Abmahnung ist keine Voraussetzung für ihre Wirksamkeit, da effektiver Rechtsschutz nur bei schnellem Vorgehen zu erreichen ist. Daran ändert auch die grundsätzliche Möglichkeit der Versendung als Einwurfeinschreiben nichts.
Keine isolierte Kostenerstattung bei erfolgloser Abmahnung

Der Abmahnende kann den Abgemahnten nach erfolgloser Abmahnung nicht isoliert auf Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch nehmen, ohne zugleich die Unterlassungsklage zu erheben.