Änderung von Konzessionsverträgen ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens? – zum Urteil des EuGH vom 7.11.2024 – Rs. C-683/22 –„Morandi-Brücke“

Eine Konzessionsvergabe bezeichnet die Übertragung von Nutzungsrechten oder die Erlaubnis zur Durchführung bestimmter wirtschaftlicher Aktivitäten durch eine öffentliche Stelle an ein Unternehmen oder eine Organisation. Dabei geht es häufig um die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen wie Energieversorgung und Wasserversorgung, Abfallentsorgung oder den Betrieb von Verkehrsinfrastrukturen.