Panoramafreiheit in Gefahr?

Das deutsche Urheberecht erlaubt es, dass jedermann  Außenaufnahmen, Graphiken und Gemälde  von urheberrechtlichen Werken machen kann, welche sich öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden. Diese Panoramafreiheit erlaubt jedem auch eine kommerzielle Nutzung dieser Aufnahmen. Will das EU-Parlament dies nun ändern?