Keine isolierte Kostenerstattung bei erfolgloser Abmahnung

Der Abmahnende kann den Abgemahnten nach erfolgloser Abmahnung nicht isoliert auf Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch nehmen, ohne zugleich die Unterlassungsklage zu erheben.
Der Abmahnende kann den Abgemahnten nach erfolgloser Abmahnung nicht isoliert auf Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch nehmen, ohne zugleich die Unterlassungsklage zu erheben.