Facebook darf Klarnamen verlangen

Facebook darf die Nutzung eines Facebook-Kontos unter einem Pseudonym verweigern. Das Unternehmen obsiegt in einem Eilverfahren gegen die Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, mit der es dazu verpflichtet wurde, die Nutzung des Kontos unter einem Pseudonym zu ermöglichen.