Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch ein Kleinunternehmen

Im Falle von Zweifeln am Betreiben eines Gewerbes auf Seiten des Abmahnenden sind ergänzende Angaben zu Gewerbetätigkeit, Kunden, Anzahl der Geschäftsvorfälle und Umsatzzahlen erforderlich, um die Mitbewerbereigenschaft als Voraussetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche zu begründen (Abmahnbefugnis).

Verlust der Klagebefugnis bei Massenabmahnung

Die gerichtliche Feststellung einer mißbräuchlichen Rechtsverfolgung wegen Serienabmahnungen (Vielfachabmahner) gem. §13 Abs. 5 UWG hat den Verlust der Klagebefugnis als Wettbewerber zur Folge. Dies gilt nicht für die Ewigkeit, wenn der Abmahner gewichtige Veränderungen der maßgeblichen Umstände der Rechtsverfolgung darlegt, welche diese nunmehr als redlich erscheinen lassen.

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