Ist Lagerware gleich Neuware?

Ist es einem Händler gestattet, fünf Jahre alte ungebrauchte und originalverpackte Ware als “neu” bzw. “Neuware” zu bewerben? Das Oberlandesgericht hatte diese Fragestellung zu beurteilen, da ein Kfz-Händler mehrere Jahre alte Kugellager als “Neuware” anbot.

Wer mit Preisen wirbt, der stirbt?

Grundsätzlich ist bei gewerblichen Angeboten oder in einer Preiswerbung zwar der Endpreis inklusive aller Preisbestandteile anzugeben. Dies gilt aber nur dann, wenn auch tatsächlich ein Angebot oder eine Werbung mit einem Preis vorliegt. Die Feinheiten der Unterscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 12.09.2013 (Az. I ZR 123/12) herausgestellt.