Kein bundesweiter Kennzeichenschutz für regionalen Betrieb

Im Kennzeichenrecht gilt der Grundsatz, dass Unternehmenskennzeichen bundesweit Geltung beanspruchen. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen, wenn das Unternehmen ausschließlich regional tätig ist. Über den Schutzbereich eines solchen Unternehmenskennzeichens hatte das BPatG im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu entscheiden.