Werbung mit “Käse-Alternative” zulässig!

Bereits in der Vergangenheit legte die Rechtsprechung fest, dass nur Produkte tierischen Urprungs als “Käse” bezeichnet werden dürfen. Das LG Stade hatte nun zu entscheiden, ob es sich bei dem Slogan “Käse-Alternative” auch um einen Wettbewerbsverstoß handelt.
Größe eines Plüschtiers als Diagonale darstellbar

Eine Werbung darf keine unwahren Angaben enthalten. Andernfalls ist sie irreführend. Ist die Werbung für ein Plüschtier als irreführend einzustufen, wenn die Größe des Plüschtiers angegeben wird, die angegebene Länge sich aber auf die auf dem Produktfoto eingezeichnete Diagonale bezieht und nicht auf eine Messung von Scheitel bis zur Sohle? Das Oberlandesgericht Köln verneint dies.
Dank Legal Tech “Kostenlos Bußgeld los”?

So ganz kostenlos waren die beworbenen Dienstleistungen eines Legal Tech-Portals für Verkehrsrecht dann doch nicht. Entsprechende Werbeaussagen des Portals hat das LG Hamburg jedenfalls als irreführend bewertet.
Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe des Gesamtergebnisses

Bei Werbung mit Testergebnissen bestehen eine Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Risiken. In einem vom Landgericht Frankfurt am Main zu entscheidenden Fall wurden in der Werbung alle Testergebnisse der Einzelkategorien aufgeführt, nicht jedoch das Gesamtergebnis. Das werbende Unternehmen wurde auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Keine Schließung – Keine “Neueröffnung”

Ist für die Werbung mit dem Begriff “Neueröffnung” eine vorherige Schließung des Geschäfts notwendig oder reichen auch größere Umbaumaßnahmen, um von einer “Neueröffnung” sprechen zu können? Das Oberlandesgericht Hamm bejahte eine wettbewerbswidrige Irreführung, wenn keine vorherige Schließung des Geschäfts erfolgt.
Werbung für Girokonto irreführend?

Ist ein Girokonto wirklich kostenlos, wenn die Bank für eine entsprechende EC-Karte ein jährliches Entgelt verlangt? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Düsseldorf befasst und zugunsten der Verbraucher entschieden.
Irreführende Werbung für Komplett-Küche?

Müssen bei der Werbung für eine Komplett-Küche die darin enthaltenen Elektrogeräte genau bezeichnet werden? Diese wettbewerbsrechtliche Frage wurde nun vom Landgericht Potsdam entschieden.
Reinigungsprodukte und Kennzeichnungspflicht

Werden Produkte beworben, müssen die entsprechenden rechtlichen Bedingungen eingehalten werden, um eine Irreführung und damit einen Wettbewerbsverstoß zu vermeiden – so auch bei Reinigungsprodukten. Hier ist insbesondere die CLP-Verordnung (Classification, labelling and Packaging) zu beachten.
Annahme fremder Rabatt-Coupons erlaubt

Einzelhändler dürfen Rabatt-Coupons von Konkurrenten annehmen. Auch eine entsprechende Werbung ist nicht wettbewerbswidrig. Die Drogeriekette Müller obsiegt vor dem BGH.
Autohaus darf nicht mit Herstellerlogo werben

Ein Autohaus, das nicht Vertragshändler für bestimmte Automobilmarken ist, darf im Rahmen seines Geschäftsbetriebes nicht mit dem entsprechenden Herstellerlogo werben. Nach Auffassung des OLG Jena erweckt eine entsprechende Werbung – unabhängig von markenrechtlichen Fragen – den irreführenden Eindruck hinsichtlich des Bestehens der Vertragshändlereigenschaft.