Werbung mit Testergebnis – nicht für Produktvarianten!

Die Richter des Oberlandesgerichts Köln mussten entscheiden, ob ein Verkäufer von Matratzen mit einem Testergebnis werben durfte, obwohl es sich bei dem beworbenen Produkt nicht um das getestete Matratzenmodell, sondern um ein anderes Modell handelte, das lediglich eine andere Größe als die getestete Variante aufwies.

AdBlock Plus zulässig

Programme, die lästige Werbung auf Internetseiten unterdrücken, sind praktisch. Über deren Zulässigkeit gingen die Meinungen bislang auseinander.  Der BGH hat nun klargestellt, dass das Anbieten des Werbeblockerprogramms  AdBlock Plus nicht unlauter und damit zulässig ist.

Unzulässige Tabakwerbung im Internet

Tabakwerbung auf Internetseiten von Tabakherstellern ist verboten. Wie der BGH bestätigte, handelt es sich bei Webseiten von Unternehmen um Dienste der Informationsgesellschaft.

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