Verwendung von Fotos Dritter kann teuer werden!

Ist man bei der Verwendung von Fotos, die ein Dritter angefertigt hat, verpflichtet die Rechtslage hinsichtlich der Nutzungsrechte zu überprüfen, auch wenn derjenige, der einem die Fotos übergibt versichert, die Nutzungs- und Übertragungsrechte zu haben? Darüber hatte das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden.