Berichterstattung über Adoptivtöchter von Günther Jauch zulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:Die Töchter von Günther Jauch müssen eine erneute namentliche Nennung unter Angabe ihres Alters in der Presse akzeptieren.
Berichterstattung über Prominentenkinder?

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob die Presse im Rahmen ihrer Berichterstattung den Namen und das Verwandtschaftsverhältnis von Kindern eines Prominenten nennen darf oder ob dies das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes verletzt.