Weiterveräußerungsverbot für E-Books?

In der Regel erwirbt man an bezahlten Waren Eigentum und darf darüber frei verfügen. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob bei dem Erwerb eines digitalen E-Book ebenfalls Erschöpfung eintritt oder ob man nur ein Recht erwirbt, das Buch zu lesen, es aber nicht weiterverkaufen darf.

en_USEN