Wir können alles – außer Markenanmeldung

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat mit Urteil vom 25.03.2014 (29 W (pat) 34/12) entschieden, dass es der Wort-/Bildmarke “Sachsen – Ein Land in Bewegung” insgesamt und für alle beanspruchten Waren- und Dienstleistungen an der erforderlichen Unterscheidungskraft fehlt. Der entsprechende Zurückweisungsbeschluss des DPMA wurde damit bestätigt.