Kein Schutz für Tweet?

Eine Postkartenherstellerin darf einen Tweet weiterhin auf ihre Postkarten drucken, da dieser nach Auffassung des LG Bielefeld mangels notwendiger Gestaltungshöhe keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.

Hartnäckige Persönlichkeitsverletzung?

Nachdem das Landgericht Köln in erster Instanz der Klage der bekannten Schlagersängerin Helene Fischer auf Schadensersatz stattgegeben hatte, entschied das Oberlandesgericht Köln in der Berufungsinstanz, dass durch die Bildveröffentlichungen zwar eine Persönlichkeitverletzung vorliege, diese aber nicht als hartnäckig anzusehen sei und deshalb kein Anspruch auf Geldentschädigung bestehe.

Helene Fischer atmet auf

Die NPD muss im Rahmen ihrer Wahlkampfveranstaltungen auf den Schlagerhit „Atemlos“ von Helene Fischer verzichten. Die Sängerin obsiegte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Partei und erwirkte erfolgreich das Verbot der Wiedergabe des Songs.

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