Parfümeriegutscheine als Zugabe zu Dentalprodukten?

Das Heilmittelwerbegesetz gibt Voraussetzungen vor, unter denen Werbung u.a. für Arzneimittel und Medizinprodukte zulässig ist. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die Voraussetzungen in einem Fall zu prüfen, bei dem gegenüber Zahnärzten für Dentalprodukte geworben wurde – und zwar mit dem Erhalt von Parfümeriegutscheinen. Ist solch eine Werbung rechtmäßig?
Werbung für homöopathische Arzneimittel irreführend

Der Inhalt wirkungsbezogener Werbeaussagen für Arzneimittel muss regelmäßig der gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechen. Ist dies nicht der Fall, so ist die Arzneimittelwerbung unzulässig. Dies gilt nach der Entscheidung des OLG Koblenz auch für homöopathische Arzneimittel, sofern die Werbeaussagen über den Umfang des zugelassenen Anwendungsgebietes hinaus gehen.
Vertriebsverbot für Nahrungsergänzungsmittel?

Der Vertrieb und die Bewerbung neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten erfordert nach der Novel-Food-Verordnung entsprechende Genehmigungen und/ oder Notifizierungen. Der Bundesgerichtshof hatte nun zu entscheiden, ob ein über 2500 Jahre altes Nahrungsergänzungsmittel aus Extrakten der Kudzuwurzel neuartig ist und daher unter diese EU-Verordnung fällt.
Bier kann “vitalisierend” sein

Das Landgericht Arnsberg hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, ob der Werbebegriff “vitalisierend” für ein Bier eine nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Die Frage wurde nicht zuletzt wegen der Klitschko-Brüder verneint (Urteil vom 19.12.2013, Az. 8 O 99/13).
Werbung für Arzneimittel im Internet erlaubt?

Dem EuGH wurde vom Bundesgerichthof in Karlsruhe die Auslegung einer EU Verordnung zur Vorlage gebracht. Dabei musste der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob Arzneimittelhersteller ihre Produkte im Internet bewerben dürfen.
Werbung mit Anwendungsgebieten gegenüber Fachkreisen erlaubt?

Die Werbung, Verpackung und der Vertriebsweg von Arzneimitteln ist gesetzlich sehr reglementiert. Das Oberlandesgericht Hamm hatte zu entscheiden, ob § 5 Heilmittelwerbegesetz (HWG) auch die Werbung mit Anwendungsgebieten gegenüber Fachkreisen verbietet, oder ob diese Regelung lediglich für Werbemaßnahmen bei Verbrauchern gelten soll.
Bonussystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel unzulässig

Gegenstand des Streits war das Rabattsystem einer Apotheke, dass die Gewährung eines Bonus beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente vorsieht. Gegen Vorlage der ausgefüllten Bonuskarte hat die Apotheke einen Preisnachlass von EUR 10,00 beim Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewährt oder die vom Kunden bezahlte Praxisgebühr erstattet.