Zur Berufsbezeichnung “Heilpraktiker für Psychotherapie”

Ist die Berufsbezeichnung “Heilpraktiker für Psychotherapie” irreführend, wenn tatsächlich die Erlaubnis erteilt wurde die Bezeichnung “Heilpraktiker (Psychotherapie)” zu führen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Oberlandesgericht Düsseldorf.