“GAME OF DÖNER” scheitert am Ruf von “GAME OF THRONES”

Was als kreative Anspielung gedacht war, wurde zum Streitfall vor dem EUIPO: Der Schutzumfang bekannter Marken kann weit reichen – auch über Branchen- und Produktgrenzen hinweg.
Was als kreative Anspielung gedacht war, wurde zum Streitfall vor dem EUIPO: Der Schutzumfang bekannter Marken kann weit reichen – auch über Branchen- und Produktgrenzen hinweg.