Verstoß gegen Unterlassungserklärung durch Google Cache?

Nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung besteht für den Schuldner die Gefahr auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden, wenn er gegen die Unterlassungserklärung verstößt. Ist ein Verstoß auch dann anzunehmen, wenn die bereits entfernten Inhalte noch über Google Cache auffindbar sind?

Google Cache als Vertragsstrafenfalle

Wie weit gehen die Pflichten des Schuldners nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung? Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob der Schuldner auch die Löschung der rechtsverletzenden Inhalte aus dem Google Cache sicherstellen muss.