Bekömmliches Bier unzulässig?

Alkoholhaltiges Bier darf nicht mit dem Zusatz “bekömmlich” beworben werden. Auch der BGH hat nunmehr bestätigt, dass es sich hierbei um eine gesundheitsbezogene Angabe handelt.

Bier darf nicht bekömmlich sein

Eine Brauerei darf nicht mit dem Begriff “bekömmlich”  für ihre alkoholhaltigen Biersorten werben.  Auch das OLG Stuttgart sah in der Werbeaussage eine gesundheitsbezogene Angabe und hat die Entscheidung des LG Ravensburg bestätigt.

Unzulässige Werbeaussage bei Nahrungsergänzungsmitteln

Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist bei Lebensmitteln zum Schutz der Verbraucher streng reglementiert. Dies beweist auch der Fall von “Repair-Kapseln”, der nun vom Bundesgerichtshof geprüft werden musste. Hier wurden Nahrungsergänzungsmittel in unzulässiger Weise beworben.

Wettbewerbswidrige Werbung – Gingko-Extrakt

Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist bei Lebensmitteln zum Schutz der Verbraucher streng reglementiert. Hiernach darf mit der Wirkung eines Präparats nur geworben werden, wenn diese bereits vor der Veröffentlichung der entsprechenden Werbeaussagen wissenschaftlich nachgewiesen war. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte das in einem weiteren Fall.

Alete Kinderpudding für starke Knochen?

Die Angaben auf dem Kinderpudding „Alete Milch Minis“ von Nestlé, „Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“ und „Calcium für starke Knochen“ enthalten unzulässige Gesundheitswerbung. Das LG Frankfurt a.M. hat der Nestlé Nutrition GmbH entsprechende Werbeaussagen untersagt.

Bier ist nicht bekömmlich!

Darf eine Brauerei ihre Biere als “bekömmlich” bezeichnen oder steckt in dieser Werbeaussage eine gesundheitsbezogene Angabe, welche den Verkehr über einen positiven Gesundheitsbezug des alkoholischen Getränkes täuscht? Diese Rechtsfrage hatte das Landgericht Ravensburg zu entscheiden.

Bier doch nicht “vitali-sierend”

“Vitalisierend” – mit diesem Wortspiel hatte der Boxer Vitali Klitschko ein alkoholfreies Bier beworben. Nun hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden , dass diese Werbeaussage der Brauerei so nicht zulässig war.

Bier kann “vitalisierend” sein

Das Landgericht Arnsberg hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, ob der Werbebegriff “vitalisierend” für ein Bier eine nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Die Frage wurde nicht zuletzt wegen der Klitschko-Brüder verneint (Urteil vom 19.12.2013, Az. 8 O 99/13).