Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe des Gesamtergebnisses

Bei Werbung mit Testergebnissen bestehen eine Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Risiken. In einem vom Landgericht Frankfurt am Main zu entscheidenden Fall wurden in der Werbung alle Testergebnisse der Einzelkategorien aufgeführt, nicht jedoch das Gesamtergebnis. Das werbende Unternehmen wurde auf Unterlassung in Anspruch genommen.