Gerichtsstandsvereinbarung in Unterlassungserklärung

Bestehen erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung, wenn ein im Ausland geschäftsansässiger Verletzer die Vereinbarung eines deutschen Gerichtsstandes für die Geltendmachung der Vertragsstrafe verweigert? Hierüber hatte das Kammergericht Berlin kürzlich zu entscheiden.