Zur Wettbewerbswidrigkeit von generischen Umlaut-Domains

Die Registrierung eines Gattungsbegriffs als Umlaut-Domain ist nicht deshalb wettbewerbswidrig, weil ein Mitbewerber denselben Gattungsbegriff bereits als Domain nutzt.
Die Registrierung eines Gattungsbegriffs als Umlaut-Domain ist nicht deshalb wettbewerbswidrig, weil ein Mitbewerber denselben Gattungsbegriff bereits als Domain nutzt.