Urheberrechtsschutz für Sandalen?

Kann es Urheberrechtsschutz für Sandalen geben? Tatsächlich können Sandalen als Werke der angewandten Kunst Urheberrechtsschutz genießen, entschied das Landgericht Köln in einem Rechtsstreit zweier Schuhhersteller.
Schadensersatz für Geburtstagszug-Erfinderin?

In seiner “Geburtstagszug” Entscheidung vom 13.11.2013 (Pressemitteilung) entschied der Bundesgerichtshof, dass an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an den von Werken der zweckfreien Kunst. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hatte nun erneut über die urheberrechtliche Werksqualität des Spielzeugzuges zu entscheiden.
Urheberschutz jetzt auch für einfache Werke der angewandten Kunst!

Der BGH hat mit der Grundsatzentscheidung „Geburtstagszug“ die Unterschiede bei der Bewertung der urheberrechtlichen Werksfähigkeit angewandter und zweckfreier Kunst aufgehoben. Künftig sind auch Werke der angewandten Kunst, also z.B. das Design von Produkten des täglichen Lebens sowie alle graphischen Leistungen von Werbeagenturen, schon bei geringer Schöpfungshöhe nach der sog. „kleinen Münze“ als urheberrechtliche Werke zu […]