Verlust der Klagebefugnis bei Massenabmahnung

Die gerichtliche Feststellung einer mißbräuchlichen Rechtsverfolgung wegen Serienabmahnungen (Vielfachabmahner) gem. §13 Abs. 5 UWG hat den Verlust der Klagebefugnis als Wettbewerber zur Folge. Dies gilt nicht für die Ewigkeit, wenn der Abmahner gewichtige Veränderungen der maßgeblichen Umstände der Rechtsverfolgung darlegt, welche diese nunmehr als redlich erscheinen lassen.

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