Außengastronomie: OVG NRW bestätigt strengere Auflagen bei wiederholten Lärmbeschwerden

Das für Nordrhein-Westfalen zuständige Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) hat mit Beschluss vom 09.04.2025 – Az. 4 B 500/23 über die Zulässigkeit strengerer Auflagen für die Gastronomie im Außenbereich entschieden.
Kein bundesweiter Kennzeichenschutz für regionalen Betrieb

Im Kennzeichenrecht gilt der Grundsatz, dass Unternehmenskennzeichen bundesweit Geltung beanspruchen. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen, wenn das Unternehmen ausschließlich regional tätig ist. Über den Schutzbereich eines solchen Unternehmenskennzeichens hatte das BPatG im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu entscheiden.