Fundstellen-Angabe von Testergebnissen bei Produktfotos

Eine Fundstellen-Angabe ist bei der Werbung mit Testergebnissen Pflicht. Doch besteht diese Pflicht für Werbende auch bei der Abbildung von Produktverpackungen, auf denen ein Testergebnis abgebildet ist? Das Oberlandesgericht Köln meint ja.