Verlängerung einer Rabattaktion

Rabattaktionen sind insbesondere jetzt in der Vorweihnachtszeit beliebte Werbemaßnahmen. Zu beachten ist jedoch, dass hierdurch kein Wettbewerbsverstoß begangen wird. Ob eine Verlängerung einer zeitlich befristeten Rabattaktion wettbewerbswidrig ist, hatte das Landgericht Hamburg zu entscheiden.