Werbung mit “Käse-Alternative” zulässig!

Bereits in der Vergangenheit legte die Rechtsprechung fest, dass nur Produkte tierischen Urprungs als “Käse” bezeichnet werden dürfen. Das LG Stade hatte nun zu entscheiden, ob es sich bei dem Slogan “Käse-Alternative” auch um einen Wettbewerbsverstoß handelt.
Bezeichnung “Frischkäse” für veganen Brotaufstrich?

Erst vor kurzem hat der EuGH entschieden (wir berichteten), dass nur tierische Produkte als “Milch, Käse, Butter oder Joghurt” bezeichnet werden dürfen. Eine Nutzung für rein pflanzliche Produkte sei unzulässig. Wie ist es aber bei der Bezeichnung “wie Frischkäse” für einen veganen Brotaufstrich?