Amazon Händler haften für fremde Fotos

Amazon Händler können Artikel nur dann neu anlegen, wenn sie nicht bereits bei der Plattform gelistet sind. Ist ein Artikel bereits gelistet, wird das Produktangebot über den Bestand erstellt. Die ungeprüfte Übernahme des bestehenden Angebots kann aber zu einer Haftung  für etwaige Urheberrechtsverletzungen führen. Amazon Händler haften für fremde Fotos, wie das Landgericht Köln bestätigte.