Behinderung durch Screen Scraping?

Wenn der Betreiber eines Internetangebots kein Interesse daran hat, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Daten von Dritten ausgelesen und für eigene Zwecke genutzt werden, stellt er diese eben nicht in maschinenlesbarer Form zur Verfügung. Demjenigen, der die öffentlich zugänglichen Daten gleichwohl nutzen will, bleibt daher nur die Möglichkeit des Auslesens der Daten aus […]