Bezeichnung “Chiemseer” für Bier aus Rosenheim?

Handelt es sich bei dem Aufdruck “Chiemseer” auf Bierflaschen um eine geografische Herkunftsangabe? Ist die Verwendung eines solchen Aufdrucks unzulässig, wenn das Bier nicht am Chiemsee, sondern an einem anderen Ort gebraut wird? Diesen Fall hatte das Oberlandesgericht München zu entscheiden.