Füllmenge ohne Wursthüllen und Wurstclipse

Das Gewicht nicht verzehrbarer Wursthüllen und Wurstclips darf bei der Bestimmung der Füllmenge von vorverpackten Lebensmitteln nicht berücksichtigt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 06.05.2025 entschieden.

Zur Kennzeichnungspflicht nach der KakaoV

Nach der Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse (KakaoV) muss bei gewissen Lebensmitteln der prozentuale Gehalt an Kakaotrockenmasse angegeben werden – so grundsätzlich auch bei Schokolade. Doch ist die Angabe auch notwendig, wenn die Schokolade selbst nicht das Enderzeugnis ist, sondern – wie bei Pralinen – nur als Zutat eines anderen Enderzeugnisses verwendet wird? Diese Frage […]

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