YSL Geschmacksmuster haben Eigenart!

Die Gesellschaft H&M Hennes & Mauritz (H&M) wehrte sich gegen die Eintragung zweier Handtaschen Designs der Modefirma Yves Saint Laurent (YSL) als Gemeinschaftsgeschmacksmuster. H&M war der Meinung, dass die Designs keine Eigenart aufweisen, also bereits vor dem Antrag auf Eintragung des Geschmacksmusters beim HABM der Öffentlichkeit bekannt waren. Der Europäische Gerichtshof war da anderer Auffassung.
Kein Nachahmungsschutz für Bongs

Soweit gegenständliche Produkte nicht in den Genuss eines Sonderrechtsschutzes kommen, z.B. weil ein Design oder Geschmacksmuster eingetragen ist, besteht der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Diese wird unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten wiederum eingeschränkt, wenn die Produktnachahmung eine Täuschung über die Herkunft des Produkts oder eine Rufausbeutung bewirkt. Ob dies bei bestimmten Wasserpfeifen aus Glas, sogenannten “Bongs”, der Fall […]
Kekse sind nicht zum Essen da

Für die Beurteilung der Eigenart eines Produkts ist alleine das äußere Erscheinungsbild maßgeblich. Aus diesem Grund kann das Innenleben eines Kekses nach Ansicht des EuG keine Bedeutung für die Frage der Schutzfähigkeit eines Designs haben.
Kein Nachweis der Neuheit eines Designs erforderlich

Auf Vorlage des obersten Gerichtshofes in Irland, dem Supreme Court, hatte der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens darüber zu befinden, wie die Eigenart eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu bestimmen ist und wer diese im Verletzungsverfahren zu beweisen hat.
Don’t call it Schnitzel?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich vor kurzem mit einem Schnitzel zu befassen. Das mit dem Slogan „Don’t call it Schnitzel“ beworbene Formfleischstück der Firma T. war Gegenstand eines Rechtsstreits, bei dem die Herstellerfirma sich mit einer Abmahnung und dem Anspruch auf Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegen einen Wettbewerber aus einem eingetragenem Geschmacksmuster (Design) […]