Annahme fremder Rabatt-Coupons erlaubt

Einzelhändler dürfen Rabatt-Coupons von Konkurrenten annehmen. Auch eine entsprechende Werbung ist nicht wettbewerbswidrig. Die Drogeriekette Müller obsiegt vor dem BGH.
Einzelhändler dürfen Rabatt-Coupons von Konkurrenten annehmen. Auch eine entsprechende Werbung ist nicht wettbewerbswidrig. Die Drogeriekette Müller obsiegt vor dem BGH.