Das “BAG” und die passende Domain

Das Bundesarbeitsgericht tritt seit Jahrzehnten unter der Abkürzung „BAG“ auf. Inhaber der Internet-Domain „bag.de“ war jedoch nicht das BAG sondern ein Domainhändler. Nun hat das Landgericht Köln über deren Freigabe entschieden.

Domainregistrierung mit Zustimmung des Namensträgers

Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domain registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.