Verdeckte Filmaufnahmen in der Schweiz

Verdeckte Filmaufnahmen sind in der deutschen Fernsehlandschaft mittlerweile ein übliches Mittel um Missstände aufzudecken und der Öffentlichkeit bekannt zu machen. In der Schweiz führte ein solches Vorgehen vierer Journalisten zu einer strafrechtlichen Verurteilung, mit deren Rechtmäßigkeit sich der EGMR zu beschäftigen hatte.
Verfilmungen historischer Romane – die Päpstin

Beispiele für Verfilmungen historischer Romane finden sich in den letzten Jahren einige. Als Verfilmung eines Sprachwerks setzt eine solche grundsätzlich das Einverständnis des Urhebers oder des entsprechenden Rechteinhabers voraus. Die Besonderheit historischer Stoffe liegt jedoch darin, dass die zugrundeliegenden tatsächlichen Vorgänge grundsätzlich gemeinfrei sind. Es stellt sich daher in diesen Fällen die Frage, ob mit der Verfilmung überhaupt in […]
Historische Sachbücher als Grundlage für Fiction-Stoffe?

Werden einem Roman oder Spielfilm reale Begebenheiten zugrunde gelegt, die bereits in einem Sachbuch veröffentlicht wurden, stellt sich die Frage, inwiefern die Übernahme einzelner oder mehrerer Elemente einen Urheberrechtsverstoß darstellt. Eine grundlegende Entscheidung zu diesem Thema traf das Oberlandesgericht München auf die Klage eines Sachbuchautors gegen den Bestsellerroman „Tannöd“ von Andrea Maria Schenkel.
Mustervertrag für Synchronsprecher wirksam?

Der BGH hatte zu entscheiden, ob eine umfassende Rechteabtretung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Synchronfirma einer AGB-Kontrolle standhalten oder ob vertragliche Regelungen über die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte als Kernbereich privatautonomer Vertragsgestaltung einer Inhaltskontrolle entzogen sind.
Schutz von Dokumentarfilmen auch ohne „Schöpfungshöhe“

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Sequenzen eines Dokumentarfilms selbst dann nach dem Urhebergesetz geschützt, wenn sie nicht als „persönliche geistige Schöpfung“ gelten, weil ihre Gestaltung nicht das erforderliche Mindestmaß an Gestaltungshöhe aufweist.